GUT ZU WISSEN
Organisatorisches: Vom Termin bis zur Behandlung
1. Ärztliche Verordnung
Um eine Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Anordnung des/der behandelnden Fach- oder Hausarztes bzw. -ärztin. Die ärztliche Verordnung muss bereits vor Behandlungsbeginn ausgestellt werden und muss Ihre personenbezogenen Daten, die Daten des behandelten Therapeuten, die medizinische Diagnose, die verordneten Therapien (Bewegungstherapie, Lymphdrainage, Heilmassage, Elektrotherapie etc.), die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuches und den Leistungsumfang (z. B. 7 x physiotherapeutische Einzelbehandlung 30 Min + 7 x Heilmassage 15 Min + 7 x Elektrotherapie 15 Min inkl. 7 x Hausbesuch – medizinisch notwendig) enthalten. Die Anzahl an verordneten Therapien ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Ausnahme: Ohne ärztliche Zuweisung kann die Physiotherapie nur im präventiven Bereich erfolgen, d. h. beispielsweise bei der Betreuung von Sportlern und Sportlerinnen.
2. Terminvereinbarung
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch (+43 660 6955227) oder per E-Mail (office@physiotherapie-murtal.at). Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, bitte ich um Hinterlassen des Namens und der Telefonnummer. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
3. Ersttermin
Ich bitte um Bereithaltung der medizinisch relevanten Befunde sowie Bilder der bildgebenden diagnostischen Verfahren wie beispielsweise MRT, Röntgen oder CT. Eine gemütliche sowie bequeme und wenn möglich kurze Sportkleidung ist für die Physiotherapie passend. Ebenso bitte ich Sie, ein großes Handtuch/Leintuch sowie genügend Platz für die Therapie bereitzustellen.
Ablauf des Ersttermins: Beim ersten Termin wird eine ausführliche Befundung, welche sich aus einem Anamnesegespräch und einer körperlichen Untersuchung zusammensetzt, durchgeführt. Dabei werden ebenso therapeutische Ziele zusammen mit dem Patienten/der Patientin vereinbart. Aufbauend auf die Untersuchung und in Anbetracht der Zielsetzung erfolgt eine individuelle Therapieplanung. Des Weiteren werden bereits erste therapeutische Maßnahmen im Zuge der ersten physiotherapeutischen Einheit durchgeführt.
4. Terminabsage
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie aus organisatorischen Gründen um eine vorzeitige Absage des Therapietermins, d. h. 24 Stunden im Vorhinein. Andernfalls möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei einem nicht wahrgenommenen Termin (ohne vorzeitige Absage bzw. unentschuldigter Terminausfall) die Kosten der Therapieeinheit zur Gänze verrechnet werden.
5. Therapieende
Am Ende einer Therapieserie wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag ausgestellt. Ich bitte um Überweisung der Gesamtkosten auf das angeführte Konto. Die Rechnung inklusive der Zahlungsbestätigung kann daraufhin an die jeweilige Krankenversicherung übermittelt werden (Wahltherapeut für alle Kassen). Es erfolgt danach in Abhängigkeit der unterschiedlichen Krankenversicherungen die Rückerstattung in der Höhe des jeweiligen Kassentarifes. Bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung kann der Gesamtbetrag dort erneut eingereicht werden und es erfolgt eine zusätzliche Rückerstattung der Therapiekosten.
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 13:30 - 16:30 Uhr